Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus bezahlt. Die Leihgebühr beträgt 3 Wochen (DVD und Zeitschriften 1 Woche):
Leihgebühr für 3 Wochen | Versäumnisgebühr für eine angefangene Woche | |
pro Buch | € 1,10 | € 0,55 |
pro CD | € 1,40 | € 0,70 |
pro Spiel | € 1,60 | € 0,80 |
Leihgebühr für 1 Woche | Versäumnisgebühr für eine angefangene Woche | |
pro Zeitschrift | € 0,60 | € 0,30 |
pro DVD | € 1,40 | € 1,10 |
Verlängern gilt bei allen Medien wie neuer Verleih.
Bei Lesern mit Einzelgebührenverrechnung wird eine jährliche Grundgebühr von €5,00 eingehoben. Diese wird als Guthaben für Entlehnungen verwendet und ist innerhalb eines Kalenderjahres zu verbrauchen.
Die NutzerInnen haben die Möglichkeit ein Guthaben-Konto anzulegen. Bei jedem Verleihvorgang wird der entsprechende Betrag abgebucht.
Jahreskarten gibt es für Familien/(Ehe)Partner, Einzelpersonen und Kinder/Jugendliche/Senioren.
Die Familienkarten gelten für (Ehe)Partner und für Eltern und deren im Haushalt lebenden Kinder (ohne eigenen Verdienst, Schüler bis zur Matura).
Die Jahresgebühr gilt je Kalenderjahr. Ab April wird die Jahresgebühr anteilig je Quartal berechnet.
Mit Bezahlung der Jahresgebühr können beliebig viele Medien ausgeliehen werden, auch eine Verlängerung kostet nicht extra. Lediglich Versäumnis- und Mahngebühren fallen auch für Jahreskartenbesitzer an wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.
Seniorentarif: Wie in vielen anderen Institutionen möchten auch wir in der Bibliothek für die Senioren eine Vergünstigung in Form eines ermäßigten Jahresbeitrages in Höhe von 9,- Euro für den unbegrenzten Verleih von Büchern und Spielen anbieten.
Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr: |
Familie – All inklusive (alle Medien) (*) € 63,00 |
Familie – Bücher und Spiele € 24,50 |
Einzelperson – Bücher und Spiele € 14,50 |
Einzelperson ermäßigt (Kinder/Jugendliche/Senioren) € 9,00 |
(*) Der Bildungsgutschein der Diözese Linz ist für den Familie AI-Tarif einlösbar.
Bei Überziehung der Entlehnfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr vorgeschrieben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt nach Ablauf von 4 Wochen eine telefonische oder schriftliche Mahnung. Dafür werden die anfallende Versäumnisgebühr und eine Mahngebühr von € 1,00 verrechnet. Versäumnis- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer.
Kindergarten und Schule besuchen mit den Kindern zu festgelegten Zeiten die Bibliothek und können dabei Bücher ausborgen. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zu diesen Terminen. Für die Bibliotheksbesuche während der Schul-/Kindergartenzeit fallen dabei keine Entlehngebühren an.