Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus bezahlt. Die Leihgebühr beträgt 3 Wochen (DVD und Zeitschriften 1 Woche):
Leihgebühr für 3 Wochen | Versäumnisgebühr für eine angefangene Woche | |
pro Buch | € 1,20 | € 0,60 |
pro CD | € 1,50 | € 0,70 |
pro Spiel | € 1,70 | € 0,80 |
Leihgebühr für 1 Woche | Versäumnisgebühr für eine angefangene Woche | |
pro Zeitschrift | € 0,60 | € 0,30 |
pro DVD | € 1,50 | € 1,10 |
Für die Verrechnung von Einzelgebühren wird ein Guthaben-Konto angelegt, Mindestguthaben € 5. Bei jedem Verleihvorgang wird die entsprechende Einzelgebühr für die vorgesehene Entlehnungsfrist abgebucht. Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus bezahlt, eine Verlängerung gilt bei allen Medien wie ein neuer Verleih.
Jahreskarten gibt es für Familien und Einzelpersonen
Die Familienkarten gelten für die Eltern und deren im Haushalt lebenden Kinder (ohne eigenen Verdienst, Schüler bis zur Matura).
Die Jahresgebühr gilt je Kalenderjahr. Ab Juli wird die halbe Jahresgebühr verrechnet.
Mit Bezahlung der Jahresgebühr können beliebig viele Medien ausgeliehen werden, auch eine Verlängerung ist dabei unentgeltlich möglich.
Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr: |
Familie – All inklusive (alle Medien) (*) € 66,00 |
Familie – Bücher und Spiele € 25,50 |
Einzelperson – Bücher und Spiele € 15,00 |
Einzelperson ermäßigt (Kinder/Jugendliche/Senioren) € 9,50 |
(*) Der Bildungsgutschein der Diözese Linz ist für den Familie AI-Tarif einlösbar.
Bei Überziehung der Entlehnfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr vorgeschrieben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt nach Ablauf von 4 Wochen eine telefonische oder schriftliche Mahnung. Dafür werden die anfallende Versäumnisgebühr und eine Mahngebühr von € 1,00 verrechnet. Versäumnis- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer.
Kindergarten und Schule besuchen mit den Kindern zu festgelegten Zeiten die Bibliothek und können dabei Bücher ausborgen. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zu diesen Terminen. Für die Bibliotheksbesuche während der Schul-/Kindergartenzeit fallen dabei keine Entlehngebühren an.